Datenschutz

Ihre persönlichen sowie Ihre Untersuchungsdaten werden pseudonymisiert, bevor sie zur statistischen Auswertung weiter gegeben werden. Nur der Studienarzt (»Prüfer«) und der Studienbeobachter (»Monitor«) haben Einsicht in die Patientenakte und in die darin enthaltenen Dokumente. Beide genannten Personen unterliegen der Schweigepflicht.

Glossar