Das Medizinproduktegesetz (kurz: MPG) dient dem Zweck, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie nach dem ersten Inverkehrbringen für den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen. In diesem Sinne geben die Vorschriften des MPG auch jeder Person einen umfassenden rechtlichen Schutz, die als Proband oder Patient im Rahmen einer klinischen Prüfung - gleichsam stellvertretend für die Allgemeinheit - das Risiko einer frühen Anwendung von noch nicht zugelassenen Medizinprodukten übernimmt.