Ein unerwünschtes Ereignis gilt laut GCP-Verordnung und deutschem Arzneimittelgesetz (AMG) bzw. Medizinproduktegesetz (MPG) als schwerwiegend (SUE, schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; engl. SAE, Serious Adverse Event), wenn es den Tod eines Probanden zur Folge hat, unmittelbar lebensbedrohend ist, einen unvorhergesehenen Krankenhausaufenthalt oder die Verlängerung eines Krankenhausaufenthalts erforderlich macht, eine kongenitale Anomalie oder einen Geburtsfehler nach sich zieht oder eine bleibende oder schwerwiegende Behinderung oder Invalidität zur Folge hat.