
Nicht-interventionelle Beobachtungsstudien sollen die Wirkung eines zugelassenen Arzneimittels in normaler Routine unter Praxisbedingungen beleuchten. Für die Aussagekraft von nicht-interventionellen Studien - im Hinblick auf das Spektrum der möglichen pharmakologischen Ausprägungen einerseits, und die zunehmend nachdrücklichen Leitlinien der Behörden andererseits - ist die geeignete Konzeption ein entscheidender Faktor.
proinnovera übernimmt auf der Basis des § 67 Abs. 6 des Arzneimittelgesetzes die Planung, Durchführung und Auswertung von NIS.